MARQUES-Veröffentlichung: EuGH entscheidet zum urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst in den Rechtssachen Mio und Konektra
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied in den verbundenen Rechtssachen Mio und Konektra über den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst. Der für MARQUES verfasste Artikel untersucht die Begründung des Gerichts zu den Schutzvoraussetzungen und dem Verletzungstest und kommt zu dem Schluss, dass für angewandte Kunst keine zusätzlichen Anforderungen gelten und die Verletzungsprüfung sich auf die erkennbare Wiedergabe kreativer Elemente statt auf den Gesamteindruck konzentriert. Ein Folgebeitrag sammelte erste Reaktionen von IP-Spezialisten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
- EuGH entschied am 4. Dezember 2025 in den verbundenen Rechtssachen Mio und Konektra
- Keine zusätzlichen Schutzanforderungen für Werke der angewandten Kunst
- Verletzungstest konzentriert sich auf erkennbare Wiedergabe kreativer Elemente
- Der Gesamteindruck ist für die Verletzungsprüfung nicht entscheidend
- Folgeartikel sammelte EU-weite Expertenreaktionen