MARQUES-Veröffentlichung: EuGH entscheidet über urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst in den Fällen Mio und Konektra

Dieser Artikel berichtet über das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Dezember 2025 in den verbundenen Rechtssachen Mio und Konektra. Die Entscheidung befasst sich mit der Schwelle für den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst – einem Bereich, der bislang von uneinheitlichen nationalen Ansätzen geprägt war. Sie stellt klar, wie die Originalität funktionaler/gestalterischer Gegenstände unionsweit zu beurteilen ist. Der Beitrag ordnet die Auswirkungen des Urteils für Designer und Hersteller ein, die urheberrechtlichen Schutz neben oder anstelle von Designrechten anstreben.

  • Der EuGH entschied am 4. Dezember 2025 in den verbundenen Rechtssachen Mio und Konektra
  • Behandelt den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst
  • Klärt die Originalitätsschwelle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
  • Relevant für Designer und Hersteller funktionaler Produkte
  • Veröffentlicht über die Vereinigung MARQUES

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